• Das Wichtigste steht bei uns
    immer an erster Stelle – Sie!

    Denn Ihre Zufriedenheit ist unser Sieg.

  • Wir machen für Sie
    den ersten Schritt.

    Lassen Sie sich von uns in die richtige Richtung leiten.

  • Wir erarbeiten zusammen 
    mit Ihnen die richtige Taktik.

    Ein gutes Miteinander ist unser A und O.

  • Erfahrung und Kompetenz sind unsere
    Voraussetzungen für Erfolg.

    Wir sind Ihr starker Partner.

Unsere Kanzlei

Im Stadtzentrum von Hannover gegenüber der Musikhochschule nahe des Hauptbahnhofs haben wir unseren Kanzleibetrieb für Sie erweitert.

Als Rechts- und Fachanwälte verfügen wir über die juristischen Kompetenzen auf den wichtigsten Rechtsgebieten, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Dabei haben wir uns auf die Kernbereiche spezialisiert, mit welchen mittelständische Unternehmen, aber auch private Einzelpersonen befasst sind.

Aufgrund des persönlichen Engagements unseres gesamten Kanzleiteams ist eine effektive, konsequente und damit erfolgreiche Interessenwahrnehmung für Sie sichergestellt.

Dies gilt sowohl für außergerichtliche Auseinandersetzungen, bei welchen rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Umstände berücksichtigt werden, als auch für die gerichtliche Prozessvertretung, welche bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie beratend auch im Verfahren beim Bundesgerichtshof wahrgenommen werden.

Unsere Erfolge und besonderen Kompetenzen haben wir in Tausenden von Verfahren, zertifizierter Fachanwaltsausbildung, mehrjähriger Hochschultätigkeit nachgewiesen. Insbesondere im Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie der Rechtsverteidigung im Strafrecht haben wir auch überregional besondere Auszeichnungen erhalten und Anerkennung erfahren.

Das Rechtsschutzbegehren unserer Mandantinnen bzw. Mandanten ist Maßstab für unsere Leistungsbereitschaft.

Unsere Stärken

Wir sind der festen Überzeugung, dass es im Rahmen der heutigen Dichte an Vorschriften und Regelungsgebieten einer klaren Spezialisierung bei Anwälten bedarf. Daher ist unser Team auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert, um Sie effektiv und mit fachlicher Expertise vertreten zu können.

Darüber hinaus arbeiten wir eng mit anderen Spezialisten zusammen, die weitere Fachgebiete abdecken. Durch unser professionelles Netzwerk können wir Ihnen eine individuell angepasste und umfassende rechtliche Beratung bieten.

Unser Team von Anwälten bildet sich regelmäßig fort und gewährleistet durch Fachanwaltschaften eine hohe Qualität der rechtlichen Beratung.

§ Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft sämtliche Fragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer und bestimmt in ganz besonderer Weise den Alltag unserer Gesellschaft.

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts erfordern eine hochspezialisierte anwaltliche Dienstleistung in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, die durch unsere Kanzlei geleistet wird.

Wir beraten und vertreten bundesweit sowohl Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte als auch Arbeitgeber. Bei dienstvertraglichen Streitigkeiten vertreten wir ebenso sowohl Geschäftsführer und Vorstände als auch Unternehmen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich oder übernehmen die Prozessführung für Sie in folgenden Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung 
  • AGG-Streitigkeiten 
  • Aufhebungsverträge 
  • Ausbildungsverhältnisse 
  • Befristung 
  • Diskriminierungsschutz und Entschädigung 
  • Entgeltfortzahlung 
  • Elternzeit 
  • Kündigung und Kündigungsschutz 
  • Lohn- und Gehaltszahlung 
  • Rechte von Behinderten und Schwerbehinderten 
  • Teilzeitarbeit 
  • Urlaub 
  • Zeugnis

§ Strafrecht

Effektive Strafverteidigung und Opferschutz durch uns bedeutet: Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten mit allen rechtlich zulässigen Maßnahmen. Aufgrund Jahrzehnte langer Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts sind wir in der Lage, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Insbesondere werden folgende Fachgebiete von uns als Spezialisten erfasst:

  • Adhäsionsverfahren 
  • Anklage 
  • Berufung 
  • Bewährung und Bewährungswiderruf 
  • Bußgeldverfahren 
  • Ermittlungsverfahren 
  • Haftsachen 
  • Insolvenzstrafrecht 
  • Kapitalstrafrecht 
  • Nebenklage 
  • Ordnungswidrigkeiten 
  • Pflichtverteidigung 
  • Revision 
  • Steuerstrafrecht 
  • Strafbefehl 
  • Strafvollstreckung 
  • Täter-Opfer-Ausgleich 
  • Untersuchungshaft 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Zeugenbeistand

§ Versicherungsrecht

Kaum ein Bereich ist so komplex und auch sensibel wie das Versicherungsrecht, welches das Verhältnis zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern regelt. Bereits die Vielzahl an möglichen Versicherungen mit ihren zu berücksichtigenden Besonderheiten sowie der oft uneinheitlichen Rechtsprechung erfordern die Kenntnisse eines erfahrenen Anwalts.

Unsere Tätigkeit umfasst die sowohl außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die Prozessführung im Gerichtsverfahren aller versicherungsrechtlicher Fragen wie etwa:

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht (Anfechtung, Kündigung, Rücktritt, Obliegenheitsverletzung)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung 
  • Krankenversicherung 
  • Lebensversicherung
  • Leistungskürzung und Leistungsverweigerung 
  • Pflichtversicherung (private und betriebliche Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung)
  • Rechtsschutzversicherung 
  • Reisegepäck- und Rücktrittsversicherung 
  • Sachversicherungen (Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Gebäude-, Hagel- und Hausratversicherung)
  • Unfallversicherung

§ Verkehrs- und Schadensrecht

Das Verkehrs- und Schadensrecht ist im Alltag allgegenwärtig und von hohem Konfliktpotenzial geprägt. Sei es ein Verkehrsunfall, ein „Parkrempler“ oder das Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit: Schnell entsteht ein hoher Sach- und/oder Personenschaden und man sieht sich oft unberechtigten Forderungen ausgesetzt. Hinzu kommt oft ein nicht nachvollziehbares Regulierungsverhalten von Versicherungen.

Auch als Geschädigter eines Unfallgeschehens ist es nicht einfach, bei fortlaufender Entwicklung der einschlägigen und komplexen Rechtsprechung, die eigenen berechtigten Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen, insbesondere ist es mitunter für einen Laien nicht ersichtlich, gegenüber wem man die Ansprüche geltend machen muss. Insbesondere wenn die gegnerische Versicherung schnell ein Angebot unterbreitet, sollte man dies sorgfältig prüfen.

Durch unsere jahrelange erfolgreiche Praxis in der Schadensregulierung und unsere Erfahrung im Umgang mit Versicherungen können wir Ihnen unkompliziert und schnell helfen.

Dies gilt auch für die Nebenbereiche des Verkehrs- und Schadensrechtes wie z.B. das Verkehrsstrafrecht, Buß- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie das Fahrerlaubnisrecht.

Wir beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich oder übernehmen die Prozessführung in folgenden Bereichen:

  • Fahrzeugschaden
  • merkantiler Minderwert
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Sachverständigengebühren
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse
  • Verkehrsunfällen im Ausland
  • Probleme mit der eigenen Vollkasko und Teilkaskoversicherung
  • Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern und Tieren
  • Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten bei Stürzen etc.
  • Vertretung beim Regress der eigenen Versicherung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr
  • Trunkenheit/Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • MPU
  • Sperrfristverkürzung
  • Fahrtenauflagen
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber
  • Fahrzeugübernahme oder Rückgabe bei Leasing
  • Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße
  • Ladungssicherheit und Fahrzeugsicherheit
  • Lenkzeitenüberschreitung
  • Fahrverbot und Führerscheinentziehung
  • Eintragung ins Verkehrszentralregister
  • Oldtimerkauf, US-Importe
  • Rückabwicklung Pkw-Kaufverträge

Weitere Gebiete in denen wir tätig sind:

§ Arzthaftungsrecht
§ Bau- und Architektenrecht
§ Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
§ Verkehrsrecht
§ Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht

Nah am Mandanten

Die Ursprünge der Kanzlei Steppuhn & Partner liegen im Jahr 1998, nachdem die Gründer der Sozietät, Matthias V. Steppuhn und Florian M. Hans, zuvor mehrere Jahre in anderen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig waren und die dann die gemeinsame Sozietät begründeten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierung gelingt es uns, die Interessen unserer Mandanten erfolgreich durchzusetzen.

Ihr Anliegen ist einzigartig. Kein Fall gleicht dem anderen. Die persönliche und individuelle Mandatsbearbeitung ist für uns der Maßstab einer erfolgreichen Strategie und Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.

Mit einem leistungsfähigen und fachlich qualifizierten Team im Hintergrund sind wir für Ihre Interessenvertretung optimal aufgestellt. Zudem unterhalten wir ein umfassendes Netzwerk mit anderweitig spezialisierten Kollegen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten, Unternehmensberatern etc., sodass auch insoweit Ihre Interessenvertretung umfassend gesichert werden kann.

Die zentrale Lage im Gerichtsviertel ermöglicht es uns, auch kurzfristig Termine wahrnehmen zu können und gewährleistet für die Mandanten eine gute Erreichbarkeit – auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die größte Ehre, die man einem Menschen
antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
Matthias Claudius

Anwälte

  • Matthias V. Steppuhn

    Rechts- und Fachanwalt

    • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, München und Berlin
    • Studium der Betriebswirtschaftslehre in Göttingen
    • weiterführende Studien Germanistik, Philosophie
    • Rechtsreferendariat in Hannover, Hildesheim, Berlin
    • wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl für Kriminologie
      Strafprozessrecht Prof. Dr. Rossner in Göttingen und Halle
    • Promotionstätigkeiten im Umweltrecht und Strafprozessrecht
    • Dozententätigkeiten für Privatbanken
    • Begründung der selbstständigen Anwaltstätigkeit 1998 nach vorausgegangenen Mitarbeiten in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Großkanzlei in Berlin und einer mittelständischen Kanzlei in Hannover

     

    Kontaktaufnahme mit Herrn Steppuhn

  • Florian M. Hans

    Rechts- und Fachanwalt

    • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
    • seit 1996 erfolgreiche Anwaltstätigkeit im Angestelltenverhältnis für wirtschafts- und arbeitsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzleien in Hannover
    • seit 2000 selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover und Sozius der Partnergesellschaft
    • seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
    • Dozententätigkeit u. a. im Bereich Versicherungsrecht, allgemeines Zivilrecht

     

    Kontaktaufnahme mit Herrn Hans

Kontakt

 

Steppuhn & Partner Partnerschaftsgesellschaft
mit beschränkter Berufshaftung

Hohenzollernstraße 5
30161 Hannover

Telefonische Erreichbarkeit: 0511 / 33 22 11
Telefax-Nr.: 0511 / 33 20 41
Mail: info(at)steppuhn-partner.de

Anwaltlicher Notdienst für Sie: 0172 / 516 16 05

Persönliche Besprechungstermine möchten
Sie bitte telefonisch mit unserem Sekretariat abstimmen.

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